Liebe Kunden, liebe Pflanzenfreunde,
Ab Montag, 23.03.2020, tritt eine landesweit gültige und einheitliche Verordnung (s. Downloadbereich) in Kraft, wonach Gartenbaumärkte ihren Betrieb fortsetzen und somit öffnen dürfen (§5, Absatz 3). Der Betrieb von Floristen bleibt zulässig. Die Verordnung hat bis zum 20. April 2020 Gültigkeit.
Peter Janke & das Hortvs-Team
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